Töpferstraße 1 · 09496 Marienberg

Gemeinschaftspraxis
für Orthopädie

Dr. med. Volker Zwingenberger
Dipl.-Med. Hildegund Zwingenberger

Akutsprechstunde für Erwachsene Montag ab 08:00 Uhr · maximal 15 Patienten
Voraussetzungen

Praxis

Ärzte

Dr. med. Volker Zwingenberger

Facharzt für Orthopädie

Chirotherapie

Dipl.-Med. Hildegund Zwingenberger

Fachärztin für Orthopädie

Akupunktur

Praxis

Leistungen

Orthopädische Diagnostik

  • Erkrankungen des Stütz- und Bewegungssystems
  • Röntgendiagnostik
  • Sonografie des Bewegungsapparates

Kinderorthopädie

  • Orthopädische Untersuchung von Kindern
  • Sonografie der Säuglingshüfte
  • Manuelle Medizin nach der Lehre der ÄMM

Osteoporose

  • Osteoporosediagnostik
  • Therapieplanung
  • Osteologe DVO

Schmerztherapie

  • Spezielle Schmerztherapie
  • Neuraltherapie
  • Psychosomatische Grundversorgung

Manuelle Verfahren

  • Manuelle Medizin bei Kindern und Erwachsenen
  • HIO-Behandlung nach Palmer/Gutmann/Biedermann (IGeL)
  • Atlastherapie nach Arlen (IGeL)

Weitere Verfahren

  • Akupunktur bei Erkrankungen des Bewegungsapparates
  • Osteopathische Medizin (IGeL)

IGeL bezeichnet individuelle Gesundheitsleistungen, deren Kosten in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.

Montag ab 08:00 Uhr

Akutsprechstunde

Patienten
Erwachsene mit akuten Schmerzen
Kapazität
Maximal 15 Patienten
Voraussetzung
Bestandspatient oder Neupatient mit Wohnort in Marienberg beziehungsweise den zugehörigen Ortschaften

Hinweis

Terminabsage

Vereinbarte Termine, die nicht wahrgenommen werden können, bitte möglichst frühzeitig telefonisch oder per E-Mail absagen.

Bitte keine ausführlichen medizinischen Befunde oder besonders sensiblen Gesundheitsdaten per unverschlüsselter E-Mail senden.

Praxiszeiten

Sprechzeiten

Telefonische Terminabsprachen Montag und Donnerstag
13:00–14:00 Uhr
Montag 08:00–12:00
13:00–18:00
Dienstag 08:00–12:00
13:00–18:00
Mittwoch 08:00–12:00
Donnerstag 08:00–12:00
13:00–18:00
Freitag 08:00–12:00

An Feiertagen und bei Praxisurlaub können abweichende Zeiten gelten.